Hasliberg Congress
Der perfekte Rahmen für Ihren Anlass im Herzen der Schweizer Alpen. Ob Kongress, Seminar, Konzert oder private Feier – der Hasliberg Congress bietet den idealen Rahmen für Veranstaltungen mit Anspruch. Moderne Infrastruktur, beeindruckende Architektur und eine atemberaubende Bergkulisse schaffen ein Ambiente, das in Erinnerung bleibt. Atmosphäre mit Weitblick Die eindrückliche Holzkonstruktion, die hellen Säulen und die grosszügige Fensterfront verleihen dem Saal eine warme, stilvolle Ausstrahlung. Die Aussicht auf die Wetterhorngruppe macht jeden Anlass zu etwas Besonderem. Für entspannte Pausen stehen das Foyer sowie die grosse Terrasse zur Verfügung – ideal für Apéros, Networking oder eine kurze Auszeit an der frischen Bergluft. Technik auf professionellem Niveau Der Hasliberg Congress erfüllt höchste technische Ansprüche und ist als Mehrzwecksaal professionell ausgestattet: • Modernes, transportables Lichtsteuerpult • Hochwertige Raumbeschallung mit Regiepult • Kabellose Mikrofonanlage • Professionelle Bühne • Flexible Nutzungsmöglichkeiten für verschiedenste Veranstaltungsformate Bestuhlungsvarianten & Sicherheitskonzept Für Veranstaltungen stehen zwei bewilligte Bestuhlungsvarianten zur Verfügung. Die Bestuhlung ist verbindlich gemäss den Plänen auszuführen. Sämtliche Fluchtwege, Notausgänge und Sicherheitsabstände sind zwingend freizuhalten. Bankett-Bestuhlung (mit Tischen) Ideal für Galadinner, Vereinsanlässe oder private Feiern: • Maximal 46 Tische • Maximal 6 Personen pro Tisch, maximal 276 Stühle • Tischgrösse: 1.80 m × 0.80 m • Definierte Zwischengänge und Fluchtwege gemäss Plan Reihenbestuhlung (Konzert / Vortrag) Ideal für Konferenzen, Theater, Vorträge oder Konzerte: • Maximal 280 Stühle • Klare Sichtachsen zur Bühne • Mittel- und Querfluchtwege gemäss Sicherheitsvorgaben • Bistrotische nur im vorgesehenen Bereich Sicherheit hat Priorität • Fluchtwege und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten • Die maximale Personenzahl richtet sich nach der gewählten Bestuhlungsart • Abweichungen von den Bestuhlungsplänen sind aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zulässig • Die Einrichtung erfolgt in Absprache mit der Hauswartung